Häufig besteht der Wunsch, dass Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, einen Nachmieter zu stellen oder eine Abstandszahlung für eventuelle Einbauten zu verhandeln.
Grundsätzlich besteht kein Rechtsanspruch auf Abkürzung der Kündigungsfrist, ein vorzeitiges Mietende, die Stellung eines Nachmieters oder die Zahlung einer Abstandszahlung für Mietereinbauten.
Wir haben jedoch Verständnis für Ihren Wünsche. Damit eine qualifizierte und eventuell auch vorzeitige Neuvermietung stattfinden kann, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Hausverwaltung und Mieter erforderlich.
Die Bearbeitungsprozesse müssen im Zusammenhang mit einer Wohnungskündigung trotzdem eingehalten werden. Wir bemühen uns in jedem Fall, die Bearbeitungszeiten so kurz wie möglich zu halten und eine Neuvermietung schnellstmöglich zu realisieren.