Sie beabsichtigen ein Zimmer Ihrer Wohnung für eine zeitlich begrenzte Zeit einem Untermieter zur Verfügung zu stellen?
Die Verfahrensweise ist wie folgt:
Bitte beachten Sie, dass jegliche Art der zeitlich begrenzten, teilweisen Untervermietung der Zustimmung bedarf.
Die komplette Gebrauchsüberlassung Ihrer Wohnung an dritte Personen ist eine grobe Vertragsverletzung und kann die Kündigung des Mietverhältnisses nach sich ziehen