Zustellungen von Kündigungen


Die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen ist -rein gesetzlich- an enge Formalien gebunden.

 

Bitte beachten Sie, dass eine Kündigung grundsätzlich von allen Mietvertragspartnern unterzeichnet werden muss.

 

Die Kündigung muss auf den Postweg zugestellt werden. Eine Kündigung per Email oder Fax kann, gemäß der aktuellen Rechtsprechung nicht als fristwahrend und rechtswirksam anerkannt werden.

 

Bitte prüfen Sie auch Ihren Mietvertrag hinsichtlich etwaiger Vertragslaufzeiten.