Änderungen Ihres Mietvertrages:


Persönliche Lebensumstände können sich ändern. Das Ausscheiden oder die Neuaufnahme einer Vertragspartei in einen bestehenden Mietvertrag ist grundsätzlich möglich.

 

Die Änderung eines Mietvertrages ist mit folgender Verfahrensweise verbunden:

 

  1. Bitte übersenden Sie uns eine Selbstauskunft aller verbleibenden Vertragsparteien.
  2. Der Nachweis der aktuellen Bonität mit drei Gehaltsabrechnungen und einer aktuellen Schufa-Auskunft ist trotzdem erforderlich.
  3. Bitte einigen Sie sich untereinander über den Verbleib der Mietkaution.
  4. Die Selbstauskunft wird dem Eigentümer zur Entscheidung vorlegt.
  5. Bei positiver Entscheidung wird ein Nachtrag zum Mietvertrag geschlossen. Für eine rechtskräftige Nachtragsvereinbarung ist sowohl die Unterschrift der ausscheidenden Vertragspartei als auch der verbleibenden Vertragspartei notwendig.

 

Bitte beachten Sie, dass bei Ausscheiden aller Vertragsparteien die Wohnung mit den vertraglichen Fristen zu kündigen ist.