Belegeinsicht der Betriebskosten


Die Betriebs- und Heizkostenabrechnung wird Ihnen spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraum übersandt.

 

Wir bitten um Verständnis, dass Zwischenabrechnungen bei Mieterwechsel technisch nicht möglich sind, da uns unterjährig noch nicht alle Kosten für das jeweilige Objekt vorliegen. Die bei Wohnungsabnahme abgelesenen Zählerstände für Wasser und Heizung fließen in die jeweilige Abrechnung ein und werden bezogen auf den einzelnen Nutzer getrennt abgerechnet.