Abrechnung der Mietkaution


Die Mietkaution wird in der Regel circa acht Wochen nach Mietende von uns ausgezahlt.

 

In Einzelfällen kann jedoch auch auf die gesetzliche Frist von sechs Monaten zurückgegriffen werden.

 

Im Rahmen der Kautionsabrechnung machen wir in der Regel einen Kautionseinbehalte für noch nicht abgerechnete Betriebs- und Heizkostenabrechnungen geltend, verrechnen eventuell offene Mietforderungen oder kürzen den Auszahlungsbetrag um eventuelle Mängelbeseitigungskosten, die -trotz Nachfrist- nicht erfüllt wurden.

 

Über den jeweils geltend gemachten Kautionseinbehalt rechnen wir mit Erstellung der Betriebs- und Heizkosten-abrechnung endgültig ab.

 

Bitte beachten Sie, dass auch ausgezogenen Mietern die Betriebs- und Heizkostenabrechnung erst nach Beendigung der Abrechnungsperiode, somit in der Regel erst im Folgejahr zugestellt werden kann.

 

In jedem Fall benötigen wir eine aktuelle Bankverbindung in Form von IBAN und BIC von Ihnen. Sofern es mehrere Vertragsparteien gibt, benötigen wir darüber hinaus eine schriftliche Weisung von Ihnen, welche Vertragspartei für die Auszahlung der Kaution empfangsberechtigt ist.